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Arbeit :: Detailansicht


AutorIn
Name:DIPL.-ING. Hermann Schmiderer
Beurteilende(r)
Name:O.Univ.Prof.i.R. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Peter Glück
Herkunftsbetrieb:
Arbeit
Typ der Arbeit:Masterarbeit
Sprache der Arbeit:Deutsch
Titel der Arbeit in Originalsprache:Die Bannwälder in österreich
Titel der Arbeit in deutsch:Die Bannwälder in österreich
Titel der Arbeit in englisch:n.a.
Publikationsmonat:06.1997
Seitenanzahl:
Online-Katalog der Universitätsbibliothek Bodenkultur
AC-Nummer:AC02007223
Abstract
Abstract in Deutsch:Bannwälder sind nach dem ForstG Wälder, die der Abwehr von be-
stimmten Gefahren von Menschen menschlichen Siedlungen und Anla-
gen dienen, oder deren Wohlfahrtswirkung gegenüber der
Nutzfunktion ein Vorrang zukommt. Sie sind durch Bescheid in Bann
zu legen, sofern das zu schützende volkswirtschaftliche Interesse
sich als wichtiger erweist, als die mit der Einschränkung der
Waldbewirtschaftung verbundenen Nachteile.
Die vorliegende Arbeit zeigt die Veränderungen der Bannwaldfläche
seit Inkrafttreten des ForstG von 1975, welche Bannzwecke erfüllt
werden und wer von einer Bannlegung begünstigt ist. Es wird die
unterschiedliche Belastung der Waldeigentumsarten mit Bannwald
ebenso dargestellt, wie die zur Erreichung der Bannzwecke vorge-
schriebenen Maßnahmen und die dafür zu leistenden Entschädigungen.
Zur bestmöglichen Beantwortung dieser Fragen wurde für die Daten-
erschließung ein kombiniertes Verfahren aus Inhaltsanalyse der
Bannlegungsbescheide und schriftlicher Befragung der Bezirksforst-
inspektoren gewählt.
Der überwiegende Teil der Bannwälder dient der Abwehr von Gefahren
(Steinschlag, Lawinen etc.) und der Sicherung der Benützbarkeit
von Verkehrsanlagen. Es gibt fast keine Bannwälder, deren Zweck die
Sicherung einer vorrangigen Wohlfahrtswirkung, wie Wasser- oder
Emissionsschutz ist.
Die Waldeigentümer lehnen Bannlegungen ab, weil dadurch ihre Hand-
lungsfreiheit eingeschränkt wird, die Begünstigten sind gegen Bann-
legungen, weil ihnen daraus Kosten für allfällige Entschädigungen
erwachsen könnten. Die Forstbehörde zieht die Vergabe von Förder-
mitteln aus dem Schutzwaldsanierungsprogramm dem Einsatz des re-
gulativen Instrumentes Bannwald vor.

Abstract in Englisch:According to the forest law protective (ban) forests are forests
which serve the protection of people, their settlements or their
infrastructure against natural hazards.
They are also defined as forests whose welfare function has
priority to economic uses. They are to be protected by decision of
the forest authority if the interest in protection exeeds the
economic value of timber production.
The preceding study gives an overview of the protective forests
in Austria. The changes of the protective forest areas since the
forest law of 1975 came into force, are shown and which protec-
tion purposes are being fullfilled and who is advantaged from a
protection. It is also shown that community forests are most
often subject of a designation to a protective forest.
To find out these facts the data was obtained trough a combined
system of analysing the official decisons and by interviewing the
regional forest authorities.
The law gives the forest owner a right of compensation from the
beneficiaries, if the declaration as a ban forest entails
financial detriments. Many applications to declare ban forests
fail due to the question of compensation. Instead of the implemen-
tation of the ban forest regulation the forest authority
prefers subsidies within the framework of protection forest
restauration.
Schlagworte
Schlagwörter Deutsch: Forstwirtschaft Bannwald Schutzwald Wohlfahrtswirkung Entschädigung
Schlagwörter Englisch: protection forests ban forests protective forests welfare function
Sonstiges
Signatur:D-8000
Organisationseinheit, auf der die Arbeit eingereicht wird:H44000 Inst.f. Sozioökonomik der Forst- und Holzwirtschaft


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